TSV1879: Abteilungsversammlung Schwimmen – Thema: Stimmberechtigung

Bemerkung zur Diskussion der Stimmberechtigung durch Eltern ohne Vereinsmitgliedschaft bei Abteilungsversammlungen

Ich nutze diesen Artikel um noch einmal auf das Thema von gestern Abend einzugehen – bitte leitet diese Information ggf. an interessierte Eltern weiter.

Ausgangspunkt war die Frage warum Eltern nicht statt ihrer minderjährigen Kinder stimmberechtigt in der Abteilungsversammlung sind bzw. warum auch minderjährige Mitglieder nicht stimmberechtigt sind.

Allgemeine Vorbemerkung dazu: Das Stimmrecht wird durch die Satzung des Gesamtvereins festgelegt und nicht willkürlich durch die Abteilung oder den Abteilungsvorstand. Ein Verein ist die Gemeinschaft der Mitglieder und nur diese haben Rechte und Pflichten. Daraus ergibt sich zunächst einmal warum nur Mitglieder stimmberechtigt sind. Daneben teilt die Satzung die Mitgliedschaft in den Jugendbereich (bis 18 Jahre) und den Erwachsenenbereich. Die Jugend hat eine eigene Jugendordnung die die Mitbestimmung in Vereinsfragen regelt.

Lösungsmöglichkeiten:

  • Satzungsänderung: Die Satzung ist nicht für die Ewigkeit geschrieben sondern unterliegt natürlich der Weiterentwicklung. Unsere jetzige Satzung ist relativ jung und erst vor wenigen Jahren durch die Mitgliederversammlung verabschiedet worden. Der richtige Weg zur Änderung ist daher nicht eine neue Satzung sondern die Satzungsänderung in den entsprechenden Punkten. Der Weg ist vorgegeben: Schriftlicher Antrag an den Vorstand. Der Antrag muß so rechtzeitig vorliegen, daß er ebenfalls schriftlich mit der Einladung für die Jahreshauptversammlung an die Mitglieder versendet werden kann. Ein Antrag auf Satzungsänderung ist nicht aus der Mitgliederversammlung heraus zulässig. Da die Satzung beim Vereinsregister hinterlegt wird und den Form- und Handlungsvorschriften des BGB unterliegt muß der genannte formale Weg eingehalten werden.
  • Getrennte Sitzung für den Jugend- und Erwachsenenbereich der Abteilung. Die „Jungend führt und verwaltet sich selbständig“ lautet ein gängiger Passus aus vielen Standardsatzungen. Hintergrund ist die in 70iger Jahres des letzten Jahrhundert entstandene Praxis der Trennung des Jugend- und Erwachsenenbereiches. Fußballvereine sind z.B. (zwingend) so organisiert. Diese Trennung ist im weitesten Sinne auch die Basis für Mittelvergabe an Träger der Jugendarbeit – z.B. aus Mitteln des Landesjugendplanes. Auch im TSV1879 gibt es deshalb diese Trennung und neben der Satzung eine eigene Jugendordnung. Um dieses Verfahren entsprechend umzusetzen müssten wir als Abteilung eine getrennte Jugendversammlung machen und hier die Jugendvertreter für die Abteilungsversammmlung wählen. Aus Vereinfachungsgründen und um allen Beteiligten die gleichen Informationen zu geben ist bisher auf dieses Vorgehen verzichtet worden.
  • Familienmitgliederschaft: Der TSV1879 hat insbesondere für Familien einen sehr günstgien Gesamtbeitrag in seiner Beitragsordnung festgelegt. Natürlich auch mit dem Hintergrund, daß alle Familienmitglieder tatsächlich Sport bei uns treiben. Wer selber keinen Sport treiben will hilft auf diesem Weg zur Finanzierung des Sportbetriebes beizutragen. Auf jederm Fall ergibt sich aber eine Vollmitgliedschaft und damit die Stimmberechtigung in Abteilungs- und Vereinsversammlungen.

2 Responses to TSV1879: Abteilungsversammlung Schwimmen – Thema: Stimmberechtigung

  1. […] zum Thema Stimmberechtigung. Siehe hierzu separaten Artikel hier im Blog – bitte ggf. […]

  2. Carsten sagt:

    Lieber Andy,
    es ist vergebene Mühe die Satzung zu erklären. Jedes volljährige Mitglied hat im letzten Jahr ein Exemplar zugeschickt bekommen.
    Leider ist es immnoch so und wird sich auch nicht in den nächsten 10 Jahren ändern, das unsere Turnschwestern und Turnbrüder aus Boele(Wettkampfmannschaft)
    vom Stamme Nimm sind. Überleg doch mal was von 1998 bis 2008 von dieser Gruppe
    rübergekommen ist. Wieviel tolle Veranstaltungen waren im Boelerbad schon geplant
    und sind dann doch nicht durchgeführt worden. Ich kenne keine Gruppe innerhalb des TSV die so fordernd auftreten. Also gebt allen Eltern, Großeletern und Verwandten der Wettkampfgruppe Stimmrecht, Traningsanzüge, T-Shirts, Zuschus zum Traningslager,
    Zuschuss für Fahrten zum Wettkampf usw.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..